Die GVB unterstütz im Rahmen ihres kantonalen Präventionsauftrages vorbeugende Massnahmen, um alle Arten von Schäden an Gebäuden zu verhindern oder zu mindern. Dazu engagiert sich die GVB im vorbeugenden Brandschutz und in der Elementarschadensprävention. Seit 2019 sensibilisiert die GVB mittels breit angelegter Präventionskampagne die Bevölkerung des Kanton Bern über die Gefahr von Feuer.
Feuer kann vielfältige Ursachen haben. Schützen Sie sich und Ihr Zuhause mit den GVB-Tipps:
Thema Grill
Thema Kerze
Thema Raucherware
Thema Elektrogeräte
Thema Blitzschutz
Seit 2019 sensibilisiert die GVB die Bevölkerung im Kanton Bern rund um den Umgang mit Feuer und Brandgefahren. Die Kampagne wird die Themen «Blitz, Elektro, Kerze, Raucherware und Grill» aufgreifen. Dies sind die häufigsten Brandursachen.
Die GVB erfüllt damit Ihren gesetzlichen Präventionsauftrag. Um Menschen und Sachwerte bestmöglich zu schützen, engagiert sich die GVB im vorbeugenden Brandschutz und in der Elementarschadensprävention.
Die besten Schäden sind jene, die erst gar nicht passieren. Ziel der Kampagne ist, die Bevölkerung des Kanton Bern zum Thema im Umgang mit Feuer zu sensibilisieren. Sich zu schützen und im Falle eines Brandes richtig reagieren zu können, kann Leben retten. Für die GVB ist jeder Brand, der verhindert werden kann, ein Erfolg.
Lassen Sie die Asche 72 Stunden kontrolliert ausglühen oder wässern Sie diese vor der Entsorgung gut. Saugen Sie die Asche auf keinen Fall mit einem Staubsauger auf.
Löschen Sie bei aufkommendem Wind (sobald Funkenflug entsteht) und nach dem Grillen die Glut ab. Verwenden Sie Erde oder Sand um die Glut damit abzudecken.
Verwenden Sie nur Kerzenhalter, die sich gut am Baum befestigen lassen und der Kerze einen sicheren Halt geben. Bringen Sie Kerzen nie direkt unterhalb eines Zweiges oder unterhalb von Dekorationsmaterial an.
Abgebranntes Feuerwerk kann sich im Abfalleimer in Brand setzen. Übergiessen Sie es deshalb mit Wasser oder lassen Sie es mindestens zwei Stunden abkühlen.
Präventionsartikel erhalten Sie im Shop unter www.feuerstopp.ch/shop.
In Wohnbauten sind Feuerlöscher nicht Pflicht. Trotzdem empfiehlt die GVB, Feuerlöscher an einem leicht zugänglichen Ort zu installieren. Die Anzahl ist von der Gebäudegrösse abhängig. In Gebäuden wo ein Feuerlöscher nach wie vor vorgeschrieben ist, darf die Länge des Gehwegs zu einem Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten maximal 40 Meter entfernt betragen.
Die Grösse ist Abhängig vom Einsatzgebiet des Feuerlöschers. Handfeuerlöscher in Privathaushalten sollten mind. 6 Liter (Schaum) oder 6 Kilogramm (Pulver) fassen.
Für Privathaushalte eignen sich Schaum-Feuerlöscher. Der Einsatz von Pulverfeuerlöscher bietet sich vor allem für Auto und Garage an.
Wenn alle Vorsorge nicht genützt hat und es trotzdem brennt: Halten Sie sich an die bewährte Regel «Alarmieren – Retten – Löschen».
Weitere Information finden Sie hier
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