FAQ

Brandschutz

Die GVB unterstütz im Rahmen ihres kantonalen Präventionsauftrages vorbeugende Massnahmen, um alle Arten von Schäden an Gebäuden zu verhindern oder zu mindern. Dazu engagiert sich die GVB im vorbeugenden Brandschutz und in der Elementarschadensprävention. Seit 2019 sensibilisiert die GVB mittels breit angelegter Präventionskampagne die Bevölkerung des Kanton Bern über die Gefahr von Feuer.

Die GVB empfiehlt in jedem Raum, ausser Badezimmer und Küche, einen Rauchmelder zu installieren. Dieser weckt die Bewohner in der Nacht im Falle eines Brandes auf. Während des Schlafs werden die hochgiftigen Rauchgase, die bei einem Brand schon in der Schwellphase entstehen, nicht wahrgenommen.
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) prüft ein Obligatorium für Rauchmelder periodisch. Die Politik hat sich entschieden, auf ein Obligatorium für die Installation eines Rauchwarnmelders zu verzichten. Im Rahmen von Präventionskampagnen und -aktionen setzt sich die GVB jedoch proaktiv für die Sensibilisierung der Bevölkerung ein und empfiehlt Eigenheimbesitzern und Mietern die Installation von Rauchmeldern.
Sollte es dennoch brennen, ist es wichtig die richtigen Hilfsmittel griffbereit zu haben. Eine Löschdecke und ein Handfeuerlöscher können Leben retten. Handeln Sie immer nach dem Motto «Alarmieren – Retten – Löschen».

Präventionskampagne

Seit 2019 sensibilisiert die GVB die Bevölkerung im Kanton Bern rund um den Umgang mit Feuer und Brandgefahren. Die Kampagne wird die Themen «Blitz, Elektro, Kerze, Raucherware und Grill» aufgreifen. Dies sind die häufigsten Brandursachen.

Die GVB erfüllt damit Ihren gesetzlichen Präventionsauftrag. Um Menschen und Sachwerte bestmöglich zu schützen, engagiert sich die GVB im vorbeugenden Brandschutz und in der Elementarschadensprävention.

Die besten Schäden sind jene, die erst gar nicht passieren. Ziel der Kampagne ist, die Bevölkerung des Kanton Bern zum Thema im Umgang mit Feuer zu sensibilisieren. Sich zu schützen und im Falle eines Brandes richtig reagieren zu können, kann Leben retten. Für die GVB ist jeder Brand, der verhindert werden kann, ein Erfolg.

Brandursache Grill

Grillieren Sie nur im Freien! Wählen Sie einen kippsicheren Standort für Ihren Grill. Halten Sie genügend Abstand zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden.
Lassen Sie den Grill nie unbeaufsichtigt. Insbesondere nicht, wenn Kinder oder herumtollende Haustiere in der Nähe sind.

Lassen Sie die Asche 72 Stunden kontrolliert ausglühen oder wässern Sie diese vor der Entsorgung gut. Saugen Sie die Asche auf keinen Fall mit einem Staubsauger auf.

Löschen Sie bei aufkommendem Wind (sobald Funkenflug entsteht) und nach dem Grillen die Glut ab. Verwenden Sie Erde oder Sand um die Glut damit abzudecken.

Brandursache Kerze

Verwenden Sie nur Kerzenständer, die aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Zudem sollten sie gross genug sind, um das flüssige Wachs aufzufangen und der Kerze einen sicheren Halt geben.
Die Flamme immer ersticken. Löschen Sie die Flamme nicht durch ausblasen oder mit Flüssigkeit.

Verwenden Sie nur Kerzenhalter, die sich gut am Baum befestigen lassen und der Kerze einen sicheren Halt geben. Bringen Sie Kerzen nie direkt unterhalb eines Zweiges oder unterhalb von Dekorationsmaterial an.

Brandursache Feuerwerk

Beachten Sie die vor dem Abfeuern die Gebrauchsanweisung. Feuerwerkskörper dürfen niemals gebündelt abgefeuert werden. Zünden Sie jeden Feuerwerkskörper einzeln.
In der Nähe von Feuerwerk sollte auf das Rauchen und generell auf Feuer verzichtet werden. Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerkskörpern vor Funkenflug.
Warten Sie mindestens 10 Minuten, bevor Sie sich dem Feuerwerkskörper nähern. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr. Wer auf sicher geht, übergiesst den Feuerwerkskörper mit Wasser.
Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Händler zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall.
Eine geöffnete Verpackung bietet weniger Schutz vor Zündquellen und Feuchtigkeit. Damit steigt die Gefahr, dass sich dieses von selbst entzündet oder beim kontrollierten Zünden zu schnell losgeht.

Abgebranntes Feuerwerk kann sich im Abfalleimer in Brand setzen. Übergiessen Sie es deshalb mit Wasser oder lassen Sie es mindestens zwei Stunden abkühlen.

Präventionsartikel

Nein. Die GVB empfiehlt jedoch, sich ausreichend gegen Brände zu schützen. Mit den GVB-Produkten sind Sie auf der sicheren Seite.
Die GVB empfiehlt die Installation mindestens je eines Rauchmelders in allen Schlafräumen. Rauchmelder in weiteren Räumen wie Wohnzimmer und Büro bieten zusätzlichen Schutz.
Der Rauchmelder arbeitet nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird das Licht im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus.
Zusätzlich zu den einfach umsetzbaren Massnahmen bietet ein Rauchmelder extra Sicherheit: Sie sind vor allem nachts Lebensretter. Wer schläft und nicht aufwacht, erstickt an den giftigen Rauchgasen. Der Rauchmelder schlägt früh genug Alarm.

In Wohnbauten sind Feuerlöscher nicht Pflicht. Trotzdem empfiehlt die GVB, Feuerlöscher an einem leicht zugänglichen Ort zu installieren. Die Anzahl ist von der Gebäudegrösse abhängig. In Gebäuden wo ein Feuerlöscher nach wie vor vorgeschrieben ist, darf die Länge des Gehwegs zu einem Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten maximal 40 Meter entfernt betragen.

Die Grösse ist Abhängig vom Einsatzgebiet des Feuerlöschers. Handfeuerlöscher in Privathaushalten sollten mind. 6 Liter (Schaum) oder 6 Kilogramm (Pulver) fassen.

Für Privathaushalte eignen sich Schaum-Feuerlöscher. Der Einsatz von Pulverfeuerlöscher bietet sich vor allem für Auto und Garage an.

Diverse

Wenn alle Vorsorge nicht genützt hat und es trotzdem brennt: Halten Sie sich an die bewährte Regel «Alarmieren – Retten – Löschen».
Weitere Information finden Sie hier